Zum 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam. Umweltministerin Gönner sieht in der neuen gesetzlichen Regelung eine wichtige Weichenstellung für einen wirksamen Klimaschutz. „Der Wärmesektor gilt als schlafender Riese des Klimaschutzes. Mit der Öko-Pflicht für Neubauten gehen wir in einem ersten Schritt diesen wichtigen Bereich an und übernehmen außerdem damit beim Klimaschutz eine bundesweite Vorreiterrolle.“ Baden-Württemberg ist das bundesweit erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung einführt.
Etwa ein Drittel der Kohlendioxidemissionen gingen in Baden-Württemberg auf das Konto Warmwasserbereitung und Heizen von Wohngebäuden, erläuterte Gönner. Durch einen vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien und eine verbesserte Energieeffizienz könnten in diesem Sektor 50 Prozent und mehr der Treibhausgasemissionen eingespart werden. „Gleichzeitig sinken entsprechend die laufenden Energiekosten“, betonte Gönner. „Es ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Es ist aber auch ein Zeichen ökonomischer Vernunft, bereits bei der Planung auf eine in der Zukunft tragfähige Energieversorgung zu setzen.“ In den vergangenen Jahren sei zwar ein Trend zu den Ökoenergien festzustellen, so Gönner. „Die Entwicklung ist erfreulich und die Richtung stimmt. Dennoch fehlt es bisher an der notwendigen Dynamik, um einen nennenswerten Beitrag für den Klimaschutz feststellen zu können.“
Angesichts galoppierender Energiepreisentwicklung müsse der Wärmeversorgung von Gebäuden noch größeres Augenmerk geschenkt werden. Die bei Neubauten zumeist nur geringfügig höheren Investitionen in eine Solarthermieanlage, eine Erdwärmesonde, eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletanlage rechneten sich nämlich in zunehmend kürzerer Zeit. „Die Investitionen in den Klimaschutz sind wirtschaftlich. Bei Neubauten greift es zu kurz eine solide Finanzierungsgrundlage sicherzustellen. Auch die laufenden Kosten müssen im Blick behalten werden, weil sie bei den künftigen Belastungen ein wesentlicher Faktor sind.“
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist nach dem Landesgesetz auch für bestehende Wohngebäude eine Ökopflicht vorgesehen, erläuterte Gönner. Muss ab 2010 in einem Wohngebäude ohnehin die Heizungsanlage erneuert werden, soll nach dem Willen der Landesregierung die Gelegenheit für einen Umstieg auf erneuerbare Energien genutzt werden. Mindestens zehn Prozent sollen danach erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung beitragen.