Es wird langsam Zeit wieder den Stromverbrauch von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik zu betrachten. Auch wenn wir gelernt haben, dass die Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik mittlerweile den größten Anteil am Stromverbrauch in Haushalten hat, werden auf der IFA 2014 wieder die Haushaltsgeräte mein Schwerpunkt sein.
Bei der weißen Ware, den Haushalts-Großgeräten, ist schon viel erreicht worden in der Reduzierung des Stromverbrauchs bei besserer Leistung. Daher werde ich diese Geräte in den kommenden drei Wochen eher am Rande streifen, es sei denn ich finde noch herausragende Produkte, die ich hier dann gerne zeigen werde.
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Staubsauger mit Energielabel ab September
Momentan im Fokus stehen die Staubsauger, da ab 01. September 2014 für diese Geräte die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie gelten und ein Energielabel, wie wir es von der weißen Ware kennen, tragen müssen.
Staubsauger hat man bisher häufig nach der Leistungsaufnahme gekauft, weil man dachte mit einer höheren Watt-Zahl auch mehr aufsaugen zu können. Doch diese Zahl steht nur für die Leistungsaufnahmen, bzw. über die Zeit betrachtet den Stromverbrauch, und mehr Stromverbrauch bedeutet nicht unbedingt mehr Saugleistung. Entscheidend ist die Staubaufnahme des Gerätes, die bislang aber nicht quantifizierbar war.
Ab 01 September 2014 dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Dazu gibt es eine Einteilung der Geräte in die Energieeffizienzklassen A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch). Drei Jahre später, zum 01. September 2017, dürfen die Geräte nur noch weniger als 900 Watt Leistung aufnehmen. Ab diesem Stichtag wird es die Energieeffizienzklassen A+++ bis D geben.
Auf dem Energielabel wird neben der Energieeffizienzklasse auch der Jahresstromverbrauch in kWh/a angegeben. Dieser wird füreinen Musterhaushalt mit 50 Reinigungsgängen pro Jahr auf 87 Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Der tatsächliche
jährliche Energieverbrauch hängt jedoch davon ab, wie von dem Gerät Gebrauch gemacht wird.
Saugleistung auch auf dem Energielabel sichtbar
Die genannten Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Zur Information wird auch die Staubaufnahme- und die Staubemissionsklasse, sowie die Lautstärke des Gerätes auf dem Energielabel zu erkennen sein. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so ablesen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält.
Damit die Saugleistung der Geräte nicht schlechter wird, gibt es auch Mindestanforderungen an neue Geräte, die etwa die Staubaufnahme, Staubemissionen und den Geräuschpegel betreffen. Entscheidend für einen Staubsauger ist die Saugleistung, die von der Gerätekonstruktion bestimmt wird, also dem Zusammenspiel von Saugdüsen, Ventilatoren, Motor und Luftführung.
Gut Staub saugen und wenig Strom verbrauchen
Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten, eine Übersicht gibt es bereits bei EcoTopTen. Bei Produktests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche.
Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
Quelle: Umweltbundesamt und HEA