Seit der Einführung des Energieausweises für Gebäude in 2002 muss dieser um Akzeptanz auf dem Markt kämpfen. Mit der neuen, seit 01. Mai 2014 gültigen, Energieeinsparverordnung gibt es neue Anforderungen zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen oder Häuser. Spätestens bei der Besichtigung muss ein Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Doch hilft dieser Vorlage-Zwang für die Durchsetzung des Energieausweises?
Dazu hat das Bündnis Energieausweis hat unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen in sechs deutschen Städten durchgeführt.
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Stichproben von Vorlage des Energieausweis bei Wohnungssuche enttäuschend
Mit dem Ergebnis kann man nicht zufrieden sein, die verschärften Anforderungen haben bislang nicht zu einer weiteren Verbreitung des Energieausweis gesorgt. Nur acht Ausweise (10,4%) wurden den Testern ohne Nachfrage vorgelegt. Insgesamt gab es bei 54 Wohnungen auch auf Nachfrage keinen Energieausweis zu sehen. Besonders bedenklich scheint dieses Ergebnis, da 72% der besichtigten Wohnungen von Maklern angeboten wurden.
Die rechtliche Durchsetzung des Gebäude-Energieausweis auf dem Markt scheint nicht zu funktionieren. Auch staatliche Kontrollen und Prüfungen gibt es so gut wie gar nicht. Lediglich Thüringen hat eine Behörde zur Sicherstellung der neuen Informationspflichten am Immobilienmarkt benannt. Die für den Vollzug der Energieeinsparverordnung verantwortlichen Bundesländer haben für siebe Jahre ihre Kontrollpflichten an das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen. Dem Institut obliegt derzeit die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen in einem „statistisch signifikanten Prozentanteil“ durchzuführen, sofern diese elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kontrollen auf Validitätsprüfungen von Eingabe-Gebäudedaten. Eine inhaltliche Überprüfung der Energieausweise auf Korrektheit ist genau so wenig vorgesehen wie die Überwachung der neuen Vorlagepflichten bei Wohnungsbesichtigungen.
Man kann damit sehr daran zweifeln, ob die bestehenden gesetzlichen Vorgaben ausreichen oder sinnvoll sind, um den Energieausweis durchzusetzen. Es ist ein sehr großer Aufwand notwendig in den Ländern und Kommunen, damit die Einhaltung überprüft werden kann. Für das Bündnis Energieausweis geht der mangelnde Durchsetzungswille zu Lasten des Klimaschutzes und der Verbraucher.
Energieausweis in Datenbanken unabhängiger von Vorlagepflicht
Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF):
„Wir wünschen uns, dass die öffentlichen Verwaltungen mehr Interesse demonstrieren, dass der Energieausweis als bedeutsames Hilfsmittel Mieter und Hauskäufer davor schützt, unwissentlich Heizkostenschleudern zu beziehen. Länder wie Dänemark haben längst unbürokratische Online-Verfahren dafür etabliert. Die Bundesregierung könnte eine solche Lösung ländereinheitlich vorantreiben.“
Damit bin ich bei dem in Deutschland bisher nicht diskutierten Weg für Transparenz. Das von Christian Noll angesprochene Online-Verfahren ist eine Datenbank für Energieausweise. So muss man nicht bei der Wohnungssuche auf die Gnade der Vermieter oder Verkäufer hoffen. Jeder Energieausweis ist in dieser Datenbank eingetragen. Außer Polen und Tschechien haben alle anderen Länder in der EU eine Datenbank für die Energieausweise, habe ich für einen Beitrag bei energieheld.de über den Energieausweis in Europa kürzlich herausgefunden. In einigen Ländern sind diese Datenbanken noch mit anderen Immobilien-Datenbanken verbunden, um Synergien zu nutzen.
Das erscheint mir ein sehr wichtiger Weg für den Energieausweis zu sein, um diesen zu einem wirksamen Instrument zu machen. Weitere Felder, wie die Frage ob nicht ein Bedarfsausweis ausreiche, sind noch ein weiteres Thema.